Neuanschaffung

Neuanschaffung

Neuanschaffung von Kunstgut

Vermittlung von Künstlern bei Neuanschaffung von kirchlichem Kunstgut

Die Landeskirche fördert die Anschaffung von künstlerisch gestalteten Objekten, die für den liturgischen Gebrauch in Kirchen notwendig sind.

Diesbezügliche Gegenstände aus einem Versandkatalog sollen nicht angeschafft werden.

Künstlerische Aufgaben können u.a. Altargestaltungen, Osterleuchter, Fürbitten- Andachtsleuchter, Taufen, Altarkreuze, Altarleuchter, Wandgestaltungen im Altarraum, Lesepulte, Kanzeln aber auch künstlerische Verglasungen, sein.

Das Kunstreferat vermittelt Künstler und Gestalter, die individuelle Entwürfe für die jeweilige Kirche anfertigen.

Künstlerwettbewerb

Neben dem direkten Weg – bei dem ein Künstler/in aufgefordert wird - gibt es noch eine weitere Möglichkeit:

In einem kleinen beschränkten Wettbewerb werden drei oder mehr Künstler/innen aufgefordert, Entwürfe einzureichen. Die Aufgabenstellung muss vorher genau vom Kirchenvorstand durchdacht und definiert werden.
Die eingereichten Entwürfe mit Kostenschätzungen werden anschließend von einer Jury – die sich in der Regel aus Mitgliedern des Kirchenvorstands und auswärtigen Fachleuten zusammensetzt – begutachtet. Die Empfehlung der Jury zur Ausführung wird anschließend im Kirchenvorstand beraten. Die Entscheidung fällt der Kirchenvorstand.

Dieser gesamte Prozess setzt die Bereitschaft der Kirchengemeinde voraus, über Kunst, mit Künstlern und über die Neuanschaffung zu sprechen. Alle Gemeinden die diesen Weg gegangen sind, haben diesen als sehr gewinnbringend und förderlich für das Gemeindeleben angesehen. Die Ergebnisse, die aus derartigen Wettbewerben hervorgehen, sind von einer so hohen Qualität, dass sie dauerhaft ihren Platz in den Kirchen finden werden.
 

Kunstreferat

Dr. Thorsten Albrecht
Hon.-Prof. Dr. Thorsten Albrecht