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Verleih kirchlicher Kunstobjekte

Taufengel
Taufengel Zellerfeld. Bild: Ulrich Ahrensmeier

Schätze einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen

Kirchen beinhalten oft reiche Kunstschätze. Einige Kirchengemeinden haben sich aus triftigen Gründen entschlossen, ihre Schätze für eine kurze Zeitdauer oder als Dauerleihgaben an Museen oder andere Institutionen auszuleihen, damit diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Diese Objekte haben meist einen hohen kulturhistorischen oder hohen kunsthistorischen Wert und dokumentieren die Geschichte einer Gemeinde in ihrer Region. Man unterscheidet zwischen Dauerleihverträgen und Leihverträgen bezüglich Kurzausleihen (Ausstellungen).

Dauerleihgabe

Grundsätzlich sollte kirchliches Kunstgut in den Kirchen verbleiben. Oftmals gibt es aber triftige Gründe (Sicherheitsfragen / Gefährdung der Erhaltung durch Klimaschwankungen usw.), die die Überführung eines Kunstobjektes in ein Museum für sinnvoll erscheinen lassen.

Kirchengemeinden sollten dann einen Dauerleihvertrag in der Regel für zunächst fünf Jahre mit jährlicher Verlängerung mit dem Leihnehmer abschließen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:

  1. Die Landeskirche empfiehlt Gemeinden, den von ihr erarbeiteten Muster-Dauerleihvertrag zu verwenden. Dieser ist auf Anfrage abrufbar und kann per email angefordert werden.
  2. Dieser Leihvertrag enthält Rubriken zu folgenden absolut notwendigen Aspekten:
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Transportkosten
  • Restauratorische Betreuung
  • Klima / klimatische Umstände vor Ort
  • Bildrechte / Vermarktungsrechte
  • Passus Ausschluss der Ersitzung
  • Kennzeichnungspflicht

Es empfiehlt sich, auf jeden Fall vorher mit dem Kunstreferat Kontakt aufzunehmen.

Kurzausleihen für Ausstellungen

Viele Museen bereiten Sonderausstellungen zu kunst- oder kulturhistorischen Themen vor und suchen Originale, die einen bestimmten Aspekt illustrieren oder als authentische Zeugnisse dienen sollen. Häufig werden daher auch Kirchengemeinden angefragt, ob sie für eine bestimmte Zeitdauer einen ihrer Schätze ausleihen wollen. Dies trifft in der Regel auf Abendmahlsgerät, Skulpturen, Gemälde etc. zu.
Erlaubt der Zustand des Objektes (fragil, Fassungsverluste etc.) einen Transport, kann der Kirchenvorstand eine Ausleihe beschließen. Dazu sollte vorher das Kunstreferat beratend eingeschaltet werden.

Grundsätzlich gilt: Tafelmalerei oder Altäre, die sehr empfindlich auf klimatische Schwankungen reagieren, dürfen nicht ausgeliehen werden !
Dies trifft häufig auch auf gefasste Skulpturen zu !

Auch in diesem Fall gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Die Landeskirche empfiehlt Gemeinden den von Ihr erarbeiteten Muster-Leihvertrag zu verwenden. Dieser ist auf Anfrage abrufbar und kann per e-mail angefordert werden.
  2. Dieser Leihvertrag enthält Rubriken zu folgenden absolut notwendigen Aspekten:
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Transportkosten
  • Restauratorische Betreuung
  • Klima / klimatische Umstände vor Ort
  • Bildrechte / Vermarktungsrechte
  • Passus Ausschluss der Ersitzung

Kunstreferat

Dr. Thorsten Albrecht
Hon.-Prof. Dr. Thorsten Albrecht